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Medical Device RegulationFebruary 22, 2026Standard Technology

Welche Anforderungen gelten nach der MDR für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen?

Entdecken Sie die umfassenden Post-Market Surveillance (PMS)-Anforderungen gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR), einschließlich PMS-Systemen, -Plänen, -Berichten (PMS-Bericht und PSUR) und Wachsamkeitspflichten für Hersteller von Medizinprodukten.

Was sind die Anforderungen an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß der MDR?

Einführung

Die Medizinprodukteverordnung (MDR) der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2017/745) stellt eine wesentliche Überarbeitung des Regulierungsrahmens für Medizinprodukte dar und ersetzt die frühere Medizinprodukterichtlinie (MDD). Ein Eckpfeiler der MDR ist ihr verstärkter Fokus auf **Post-Market Surveillance (PMS)**, ein proaktiver und systematischer Prozess zur kontinuierlichen Überwachung der Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten, sobald diese auf dem Markt verfügbar sind. Ziel dieses strengen Ansatzes ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Medizinprodukte aufrechtzuerhalten. Für Hersteller ist das Verständnis und die Umsetzung der umfassenden PMS-Anforderungen der MDR nicht nur eine Compliance-Verpflichtung, sondern ein entscheidendes Element zur Gewährleistung der Patientensicherheit und der langfristigen Lebensfähigkeit ihrer Produkte auf dem EU-Markt.

Die Stiftung: Post-Market Surveillance System (MDR Artikel 83)

Artikel 83 der MDR schreibt vor, dass jeder Hersteller ein **System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen** einrichtet, umsetzt und aufrechterhält, das integraler Bestandteil seines Qualitätsmanagementsystems (QMS) ist. Dieses System muss geeignet sein, aktiv und systematisch relevante Daten zur Qualität, Leistung und Sicherheit eines Geräts über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg zu sammeln, aufzuzeichnen und zu analysieren. Die Ziele dieses Systems sind vielfältig:

Die Ziele dieses Systems sind vielfältig und umfassen die kontinuierliche Erfassung von Daten zu unerwünschten Ereignissen, Beinahe-Vorfällen und anderen relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Leistung des Geräts. Diese Datenerfassung ist von entscheidender Bedeutung, um einen statistisch signifikanten Anstieg der Häufigkeit oder Schwere von Vorfällen oder Trends zu identifizieren, die auf ein ernstes Risiko für die öffentliche Gesundheit hinweisen könnten. Darüber hinaus soll das PMS-System die Aktualisierung der Risiko-Nutzen-Bestimmung und klinischen Bewertung des Geräts auf der Grundlage realer Daten erleichtern und die Umsetzung notwendiger Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen ermöglichen. Effektive Kommunikationskanäle mit zuständigen Behörden, benannten Stellen, Wirtschaftsakteuren und Nutzern sind ebenfalls ein wichtiges Ziel dieses grundlegenden Systems.

Die Blaupause: Post-Market-Überwachungsplan (MDR Artikel 84)

Aufbauend auf dem PMS-System verlangt Artikel 84 von den Herstellern, für jedes Produkt einen **Plan zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen** zu erstellen und aufrechtzuerhalten. Bei diesem Plan handelt es sich um ein detailliertes Dokument, in dem die spezifischen Verfahren und Methoden zur Durchführung von PMS-Aktivitäten dargelegt werden. Zu den wichtigsten Elementen des PMS-Plans gehören:

Zu den wichtigsten Elementen des PMS-Plans gehören detaillierte Verfahren zur Datenerfassung aus verschiedenen Quellen, wie z. B. Beschwerden, Benutzerfeedback, wissenschaftliche Literatur und Post-Market Clinical Follow-up-Studien (PMCF). Außerdem werden Methoden zur Datenanalyse, einschließlich statistischer Techniken, beschrieben, um Trends und potenzielle Risiken zu identifizieren. Der Plan muss klar definierte Indikatoren und Schwellenwerte für die kontinuierliche Neubewertung der Risiko-Nutzen-Analyse und zur Ermittlung etwaiger Korrekturmaßnahmen festlegen. Darüber hinaus legt es Kommunikationsprotokolle für relevante Interessengruppen fest, einschließlich der Meldung schwerwiegender Vorfälle und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld. Gegebenenfalls muss der PMS-Plan einen PMCF-Plan enthalten, der die proaktive Sammlung und Auswertung klinischer Daten aus der Verwendung eines CE-gekennzeichneten Geräts detailliert beschreibt.

Berichterstattung über die Ergebnisse: PMS-Bericht und PSUR (MDR-Artikel 85 und 86)

Je nach Geräteklassifizierung müssen Hersteller unterschiedliche Arten von Berichten erstellen, in denen ihre PMS-Aktivitäten zusammengefasst werden:

Je nach Geräteklassifizierung müssen Hersteller unterschiedliche Arten von Berichten erstellen, die ihre PMS-Aktivitäten zusammenfassen. Für Produkte der Klasse I müssen Hersteller einen **Post-Market Surveillance Report (MDR Artikel 85)** erstellen. Dieser Bericht fasst die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der PMS-Datenanalyse zusammen mit der Begründung und Beschreibung aller ergriffenen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen zusammen. Dieser Bericht muss bei Bedarf aktualisiert und der zuständigen Behörde auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Für Geräte der Klassen IIa, IIb und III müssen Hersteller einen **Periodic Safety Update Report (PSUR) (MDR-Artikel 86)** erstellen. Der PSUR ist ein umfassenderer Bericht, der die Schlussfolgerungen der Risiko-Nutzen-Beurteilung, die wichtigsten Ergebnisse aller PMCF-Bewertungsberichte, das Verkaufsvolumen des Geräts mit einer Schätzung der Größe der Bevölkerung, die es verwendet, und eine Zusammenfassung aller ergriffenen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen enthält. Die Häufigkeit der PSUR-Updates variiert je nach Geräteklasse: mindestens alle zwei Jahre für Geräte der Klasse IIa und mindestens jährlich für Geräte der Klassen IIb und III. Insbesondere müssen PSURs für Geräte der Klasse III und implantierbare Geräte elektronisch über Eudamed an die benannte Stelle übermittelt werden, die für die Bewertung des Berichts und aller ergriffenen Maßnahmen verantwortlich ist.

Wachsamkeit: Schnelle Reaktion auf Vorfälle (MDR-Artikel 87, 88, 89)

Die MDR stärkt das Wachsamkeitssystem erheblich und verlangt von den Herstellern, schwerwiegende Vorfälle und Sicherheitskorrekturmaßnahmen (FSCAs) umgehend zu melden. In den Artikeln 87, 88 und 89 werden diese Anforderungen detailliert beschrieben:

Die MDR stärkt das Wachsamkeitssystem erheblich und verlangt von den Herstellern, schwerwiegende Vorfälle und Sicherheitskorrekturmaßnahmen (FSCAs) umgehend zu melden. Die Artikel 87, 88 und 89 präzisieren diese Anforderungen. Hersteller müssen jeden schwerwiegenden Vorfall den zuständigen Behörden mit strengen Meldefristen melden: innerhalb von **2 Tagen** im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, **10 Tagen** im Falle von Todesfällen oder einer unvorhergesehenen schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustands und **15 Tagen** bei allen anderen schwerwiegenden Vorfällen. Darüber hinaus sind Hersteller verpflichtet, jeden statistisch signifikanten Anstieg der Häufigkeit oder Schwere von Vorfällen zu melden, bei denen es sich nicht um schwerwiegende Vorfälle handelt, die sich jedoch erheblich auf die Nutzen-Risiko-Analyse auswirken könnten und die zu unannehmbaren Risiken geführt haben oder führen könnten (Artikel 88). Schließlich müssen Hersteller eine gründliche Untersuchung schwerwiegender Vorfälle und FSCAs durchführen und die Ergebnisse den zuständigen Behörden mitteilen, einschließlich der Feststellung eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Vorfall und dem Produkt oder der Feststellung, ob ein solcher Zusammenhang vernünftigerweise möglich ist (Artikel 89).

Verantwortung des Herstellers und kontinuierliche Einhaltung

Im Rahmen der MDR trägt der Hersteller die Hauptverantwortung dafür, dass seine Geräte während ihres gesamten Lebenszyklus den Vorschriften entsprechen. Dazu gehört die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines robusten QMS, das das PMS-System, den PMS-Plan und die Berichtsmechanismen integriert. Der Wechsel von der MDD zur MDR betont einen proaktiveren, kontinuierlicheren und systematischeren Ansatz für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen, der über die bloße reaktive Berichterstattung hinausgeht.

Schlussfolgerung

Die Anforderungen an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen im Rahmen der MDR sind umfassend und anspruchsvoll und spiegeln das Engagement der EU für die Patientensicherheit wider. Für die erfolgreiche Bewältigung dieser Anforderungen sind für Hersteller medizinischer Geräte ein tiefes Verständnis der Vorschriften, ein gut integriertes Qualitätsmanagementsystem und eine proaktive Strategie für die Datenerfassung, -analyse und -berichterstattung erforderlich. Durch die Einhaltung dieser strengen PMS-Verpflichtungen stellen Hersteller nicht nur die Einhaltung sicher, sondern tragen auch zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit und Leistung medizinischer Geräte bei, was letztlich Patienten in der gesamten Europäischen Union zugute kommt.

*Haftungsausschluss: Dieser Blogbeitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine medizinische oder rechtliche Beratung dar. Hersteller sollten sich an Regulierungsexperten wenden, um die vollständige Einhaltung der MDR sicherzustellen.*

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